[INT] Betriebsvereinbarung

Unsere Spielregeln für ein gutes Miteinander

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Thema: Unsere Spielregeln für ein gutes Miteinander

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit Blick auf unser stetig wachsendes Team möchten wir künftig einige unserer gelebten Grundsätze schriftlich festhalten. Diese „Spielregeln“ sind Ausdruck unseres gemeinsamen Verständnisses für ein respektvolles, effizientes und angenehmes Miteinander. Sie gelten für alle Mitarbeitenden der Kanzlei und werden Bestandteil der Personalakte.

Kernarbeitszeit: 09:00 – 16:30 Uhr


Mittagspause: 30 Minuten im Zeitfenster zwischen 12:00 und 14:00 Uhr


Pausen dienen der Erholung und dem sozialen Austausch. Bitte nutzt sie bewusst.
Die Kanzlei ist offiziell bis 17:00 Uhr geöffnet. Das bedeutet: Das Telefon muss bis 17:00 Uhr besetzt sein, und es muss sichergestellt sein, dass immer mindestens eine Person bis 17:00 Uhr anwesend ist. Die Gleitzeit bis 16:30 Uhr ist weiterhin möglich, unter der Voraussetzung, dass die Besetzung bis 17:00 Uhr im Team abgestimmt und gewährleistet ist.

Ein freundliches „Guten Morgen“ oder „Moin“ und ein respektvoller Umgang miteinander sind die Basis für ein gutes Betriebsklima. Wir arbeiten miteinander und lernen voneinander.

Arztbesuche während der Arbeitszeit gelten als Privatzeit und müssen grundsätzlich in der Freizeit stattfinden. Sollte ein medizinisch notwendiger Termin ausnahmsweise nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich sein, muss für diesen Termin Urlaub genommen oder Freizeit eingebracht werden. Eine Freistellung im Sinne von bezahlter Arbeitszeit erfolgt nicht. Die Abstimmung erfolgt vorab mit der Kanzleileitung.

Gemäß Arbeitsvertrag ist ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest erforderlich.
Bitte meldet Euch in zwei Schritten:

  1. Telefonisch im Sekretariat unter 0441-21218452. Dann weiß jeder Bescheid.

  2. Per E-Mail an lohnbuchhaltung@steuerberaterin-volz.de mit Angabe des genauen Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit. Dieser ist wichtig für den korrekten elektronischen Abruf.

Die Steuerkanzlei Volz hat sich bewusst für eine 36-Stunden-Woche entschieden.

Mit dieser Arbeitszeitgestaltung verfolgen wir das Ziel, eine ausgewogene Balance zwischen leistungsorientiertem Arbeiten und dem persönlichen Wohlbefinden unserer Mitarbeitenden zu ermöglichen.

Ein wertschätzendes, gesundes und nachhaltiges Arbeitsumfeld liegt uns besonders am Herzen und wird von allen Beteiligten aktiv mitgetragen.

Überstunden sind ausdrücklich nicht gewünscht und nur nach vorheriger Absprache mit StBin Volz zulässig. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die vereinbarte Arbeitszeit eingehalten wird und die Erholungsphasen der Mitarbeitenden gewahrt bleiben.

Wir leben das Prinzip der offenen Türen. Die Bürotüren sollen zum Flur hin geöffnet sein. Bitte Türkeile verwenden. Fehlende Türkeile? Christiane hilft gerne weiter.

Wasserflaschen: Bitte nur eine Flasche gleichzeitig öffnen, vollständig austrinken und anschließend zum Leergut bringen.


Küche: Geschirr bitte direkt in den Geschirrspüler stellen. Gläser und Tassen vollständig leeren. Müll (z. B. Teebeutel) bitte direkt entsorgen.


Besprechungsräume: Nach Nutzung bitte ordentlich hinterlassen und Geschirr abräumen.

Die Arbeitszeiten sind täglich und regelmäßig in EO Comfort zu erfassen. Nicht erfasste Zeiten gelten als Minusstunden. Bitte gebt bei der Zeiterfassung auch an, was gemacht wurde, um Rückfragen zu Rechnungspositionen nachvollziehbar beantworten zu können.

Jeden Donnerstag ist zum Dienstschluss durch die jeweilige Mitarbeiterin bzw. den jeweiligen Mitarbeiter eine aktuelle Monatsübersicht (Zeitkonto und Urlaubsstatus, DATEV-Hilfedokument >>>klick) als Screenshot über MS Teams an StBin Volz zu übermitteln.

Gleiches gilt anlassbezogen, insbesondere am letzten Arbeitstag vor Urlaubsantritt oder einer sonstigen geplanten Abwesenheit.

Die regelmäßige Übermittlung dient der Transparenz und der rechtzeitigen Abstimmung, sodass eventuelle Abweichungen frühzeitig erkannt und geklärt werden können.

  • Während der Arbeitszeit gilt: volle Konzentration auf die Arbeit.

  • Private Smartphones/Tablets sind auf Flugmodus zu stellen und außerhalb des Schreibtisches aufzubewahren (z. B. in der Handtasche oder im Container).

  • Nutzung von privaten Kommunikationsmitteln ist nur in den Pausen gestattet.

  • Verstöße können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

  • Ausnahme: Die Nutzung in Pausen ist ausdrücklich erlaubt.

  • Zusätzlich verboten: Das Mitbringen privater mobiler Datenträger (USB‑Sticks, externe Festplatten, SD‑Karten).

Das Posten von Inhalten, die sich auf die Kanzlei beziehen, bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Kanzleileitung, insbesondere bei Fotos aus den Kanzleiräumen.

Kopfhörer sind ausschließlich für betriebliche Telefonate erlaubt. Musik am Arbeitsplatz ist gestattet. Bitte auf eine angemessene Lautstärke achten, sodass Kolleginnen und Kollegen nicht gestört werden.

Arbeitsmittel wie iPads, iStifte oder Laptops sind nach Dienstschluss im persönlichen Spind sicher zu verwahren. Eine Mitnahme ist nur nach vorheriger Zustimmung der Kanzleileitung gestattet.

Private Gegenstände sind eigenverantwortlich sicher zu verwahren. Die Kanzlei übernimmt keine Haftung für den Verlust von Geld, Schmuck oder anderen Wertsachen.

Unfälle – auch kleinere – sind unverzüglich der Kanzleileitung oder dem Sekretariat zu melden.

Gespräche unter Kolleginnen und Kollegen sollen den Arbeitsablauf nicht stören. Die Kanzlei ist ein Ort konzentrierter Arbeit und respektvollen Austauschs.

Für fachliche oder fallbezogene Abstimmungen können unsere Besprechungsräume genutzt werden.

Gerade bei längeren oder intensiveren Gesprächen bitten wir darum, diese Möglichkeiten zu nutzen, um ein ruhiges und konzentriertes Arbeiten für alle Kolleginnen und Kollegen sicherzustellen.

Die Nutzung von Kanzleieinrichtungen für private Zwecke ist nur mit Zustimmung der Kanzleileitung gestattet.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind alle überlassenen Arbeitsmittel vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

Das Rauchen ist in allen Kanzleiräumen und auf den Verkehrsflächen (z. B. Flur, Küche, Besprechungszimmer) nicht gestattet.
Rauchen ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Außenbereichen erlaubt.
Bitte achtet darauf, dass Rauchpausen nicht zu Lasten der Arbeitszeit gehen und die Pausenregelung eingehalten wird.

Im Rahmen ihrer nebenberuflichen Autorentätigkeit behält sich StBin Volz vor, Eindrücke aus dem Arbeitsalltag sowie allgemeine Situationen aus dem Kanzleiumfeld in anonymisierter Form in literarischen Werken zu verarbeiten.

Die Mitarbeitenden erklären sich damit einverstanden, dass hierbei gelegentlich auch Inspirationen aus dem beruflichen Umfeld aufgegriffen werden können. Eine namentliche Nennung erfolgt dabei ausdrücklich nicht. Ebenso werden keine Inhalte verwendet, die Rückschlüsse auf einzelne Personen oder konkrete Mandanten zulassen.

Die Einbeziehung erfolgt stets unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte sowie unter Beachtung der Verschwiegenheitspflichten.

Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Nach Absenden des Onlineformulars wird diese Betriebsvereinbarung automatisch in die elektronische Personalakte übernommen.

Zudem erfolgt unmittelbar, nach der Bestätigung, eine Ausfertigung als E‑Mail‑Bestätigung für die eigenen Unterlagen.


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